16. September 2022,

Die Europäische Kommission hat am 11. Mai 2022 einen Vorschlag für eine Empfehlung mit Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern veröffentlicht. Mit dieser neuen Rechtsvorschrift soll die schwierige Umsetzung der Richtlinie über sexuellen Kindesmissbrauch aus dem Jahr 2011 durch die Schaffung eines klareren und harmonisierten Rechtsrahmens zur Verhütung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet gelöst werden. Sie wird sich mit der Rolle und der Verantwortung der Anbieter von Hosting- oder interpersonellen Kommunikationsdiensten befassen, ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld für alle Nutzer, insbesondere für Kinder, zu gewährleisten.

Im Anschluss an die Veröffentlichung leitete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation ein, um Rückmeldungen der Zivilgesellschaft zu dem vorgeschlagenen Gesetzestext einzuholen. Die FAFCE begrüßte die Förderung einer „Option E“ im Text durch die Europäische Kommission, die von den Anbietern verlangen würde, nicht nur „bekanntes“ Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM), sondern auch neues CSAM („Material, das potenziell Material über sexuellen Kindesmissbrauch darstellt, aber (noch) nicht von einer Behörde als solches bestätigt wurde“) und Grooming (Anwerbung von Kindern für CSAM) zu erkennen. Sexueller Missbrauch von Kindern kann viele Formen annehmen, die alle von den Gesetzgebern berücksichtigt werden sollten.

Die FAFCE möchte zusätzliche Elemente hinzufügen, die zu berücksichtigen sind, wenn es um Handlungen und Phänomene geht, die den Weg für sexuellen Kindesmissbrauch ebnen:

  1. Die allgemeinen negativen Auswirkungen der Online-Pornographie auf den Schutz von Kindern
  2. Die Übersexualisierung von Kindern
  3. Selbst produzierte sexuelle Bilder und Videos von Kindern, auch bekannt als „Sexting“
  4. Zugang von Kindern zu Online-Pornografie, insbesondere erzwungen oder unbeabsichtigt

Darüber hinaus bekräftigt die FAFCE ihre Forderung, Eltern und Familienverbände in den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern einzubeziehen. Die Europäische Union sollte natürlich mit den nationalen Regierungen, dem Privatsektor, den Internetunternehmen und den NGOs zusammenarbeiten, aber in erster Linie mit den Eltern und Familienverbänden. Sie haben die Hauptrolle und die Verantwortung für die Erziehung und den Schutz ihrer Kinder. Ihnen wirksame Informations- und Schulungsinstrumente an die Hand zu geben, ist der erste Schritt, um den Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt zu gewährleisten. Eltern und Familienverbände sollten daher in allen Phasen der Entwicklung von EU-Rechtsvorschriften, die sich auf Kinder auswirken, konsultiert werden.

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