Der JURI-Ausschuss im Europäischen Parlament hat dafür gestimmt, die Entscheidungsbefugnis der Mitgliedstaaten über die Anerkennung der Elternschaft, auch im Falle einer Leihmutterschaft, zu beschränken. Der Vorstand der FAFCE hat eine Erklärung abgegeben, um auf die durch diesen Vorschlag aufgeworfenen Bedenken hinzuweisen.

Brüssel, den 7. November 2023

Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat heute seine Stellungnahme zu dem Entwurf einer Verordnung zur Erleichterung der Anerkennung der Elternschaft und zur Einführung eines Europäischen Elternschaftszertifikats angenommen. Fünf Mitglieder des Ausschusses vertraten eine Minderheitenmeinung, in der sie betonten, dass die Ausnahmeregelung für die öffentliche Ordnung und die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften respektiert werden müssen. Die Abstimmung im Plenum des Parlaments soll in den nächsten Wochen stattfinden, während die endgültige Entscheidung vom Rat einstimmig getroffen wird, da das Parlament bei einem solchen Dossier nur eine beratende Funktion hat. Daher fordert die FAFCE die Mitgliedstaaten auf, das Subsidiaritätsprinzip zu wahren und diesen Text abzulehnen.

In diesem Vorschlag schränken die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Möglichkeit der EU-Mitgliedstaaten ein, die Anerkennung einer in einem anderen Land begründeten Elternschaft unter Berufung auf die öffentliche Ordnung zu verweigern. Der Verordnungsentwurf ermöglicht die Anerkennung der in einem EU-Mitgliedstaat begründeten Elternschaft in der gesamten EU, auch in Situationen wie der Leihmutterschaft.

Die FAFCE verfolgt dieses Gesetzgebungsverfahren seit seiner ersten Ankündigung, beginnend mit einem offenen Brief des FAFCE-Präsidenten Vincenzo Bassi an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula Von der Leyen, am 19. April 2021.

Die FAFCE-Vorstandsmitglieder, die im vergangenen Monat zu ihrer Herbsttagung in Brüssel zusammengekommen waren, gaben eine Erklärung ab, um auf die negativen Folgen des aktuellen Vorschlags aufmerksam zu machen, und wiesen auf die zusätzlichen Bedenken hin, die der Bericht des JURI-Ausschusses und die damit verbundenen Stellungnahmen aufwerfen:

Die FAFCE-Vorstandsmitglieder erinnern daran, dass „ein Kind kein Anspruch und Elternschaft kein Recht ist; ein Kind ist vielmehr ein Geschenk und Elternschaft ist eine Verantwortung“. Die aktuellen Vorschläge des Parlaments, einschließlich der bereits verabschiedeten und veröffentlichten Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, beinhalten die Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat begründeten Elternschaft (i), unabhängig davon, wie das Kind gezeugt oder geboren wurde. Kurz gesagt wird bestätigt, dass dies auch für Kinder gilt, die durch Leihmutterschaft geboren wurden; und (ii) unabhängig vom Status der Personen, die die Anerkennung als Eltern des Kindes beantragen, bis hin zur so genannten „Mehrfachelternschaft“, wie in den abgestimmten Vorschlägen ausdrücklich erwähnt.

Die FAFCE-Vorstandsmitglieder betonen, dass dies gegen das Interesse des Kindes verstößt, da es als „Sache“, als Wegwerfgut betrachtet wird, dem das Wissen um seine Identität unmöglich und die anerkannte Elternschaft unanfechtbar wäre, aber auch gegen die jeder Frau und jedem Mann innewohnende Würde.

Darüber hinaus überschreitet die Europäische Union mit diesem Vorschlag ihre Kompetenzen und erlässt Gesetze zu Familienangelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Die Rechtsfigur der „Elternschaft“ und ihre Definition geht de facto über die auf nationaler Ebene etablierten Kategorien der „Abstammung“ hinaus und wird in der Begründung austauschbar verwendet, was einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip darstellt. Dieser Vorschlag beruht ausdrücklich auf der universellen Anwendung eines nationalen Gesetzes in der gesamten EU (Artikel 16 des Vorschlags), „unabhängig davon, ob es sich um das Recht eines Mitgliedstaats handelt oder nicht“, wodurch die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Fragen der Familie und der Elternschaft umgangen wird.