Brüssel, 6. Oktober 2023

Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments von dieser Woche, mit der die Leihmutterschaft endlich als Verbrechen des Menschenhandels anerkannt wird. Außerdem wird die Leihmutterschaft nun zusammen mit Verbrechen wie Sklaverei, Zwangsheirat, illegale Adoption oder Ausbeutung von Kindern betrachtet. Die Leihmutterschaft verletzt die Menschenwürde – sowohl die des Kindes als auch die der Mutter – und ist eine Form der Ausbeutung, die sich gegen die Schwächsten richtet“. Dies ist die Reaktion des Präsidenten der Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE), Vincenzo Bassi, nach der Abstimmung über die Umsetzung der Richtlinie von 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. Diese Entscheidung wurde gemeinsam vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) des Europäischen Parlaments getroffen.

Die FAFCE begrüßt, dass die Praxis der Leihmutterschaft offiziell in die Liste der Straftaten im Bereich des Menschenhandelns aufgenommen wurde. Seit Jahren prangert unsere Föderation die Leihmutterschaft als Verstoß gegen die Menschenwürde an. Im Rahmen der Überarbeitung dieser Richtlinie aus dem Jahr 2011 hatte die FAFCE die Europäische Kommission bereits um die zusätzliche Aufnahme des Menschenhandels zum Zwecke der reproduktiven Ausbeutung, explizit im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft, gebeten.
 

Leihmutterschaft bedeutet in der Tat die Kommerzialisierung des weiblichen Körpers zu Reproduktionszwecken und den Verkauf von Kindern. Selbst wenn die Leihmutter in die Kommerzialisierung ihres Körpers und ihrer Fortpflanzungsfunktionen einwilligt, ist diese Einwilligung voreingenommen und daher nichtig. Im Jahr 2021 erklärte das Europäische Parlament, dass die „sexuelle Ausbeutung zu Leihmutterschafts- und Reproduktionszwecken […] inakzeptabel ist und eine Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte darstellt.“

Gemäß Artikel 2 der Richtlinie von 2011 in der durch die aktuelle Überarbeitung geänderten Fassung umfasst Menschenhandel „die Anwerbung […] von Personen, einschließlich des Austauschs oder der Übertragung der Kontrolle über diese Personen, durch […] den Missbrauch von Macht oder einer Position der Schwäche oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung.“ In dem Artikel wird auch erwähnt, dass die Zustimmung des Opfers unerheblich ist und dass in Fällen, in denen Kinder beteiligt sind, auch die Mittel der Ausbeutung unerheblich sind. Da an der Leihmutterschaft Kinder beteiligt sind, ist dieses Vergehen in jedem Fall strafbar.

In der Praxis bedeutet Leihmutterschaft im Allgemeinen die Ausbeutung ärmerer Frauen, um reicheren Paaren ein Kind zu bieten. Leihmütter befinden sich oft in einer prekären Situation, sind mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert und müssen ihren Körper und ihre Fortpflanzungsfunktionen verkaufen, um sich und ihre Familie zu ernähren. Unsere Föderation begrüßt daher die Aufnahme der Leihmutterschaft als einen Fall von Menschenhandel in die Überprüfung der Richtlinie von 2011.